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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2018, 14:04 
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Hef Buthe hat geschrieben:
es wird in diesem Land nichts so heiß gegessen, wie es gkocht wurde. Also mal sehen und nicht verrückt machen.

Das sehe ich anders. Die Abmahnindustrie sitzt schon auf heißen Kohlen.

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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2018, 17:31 
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Beiträge: 165
Ab wann ist eine Person eine Person? Wenn ich jemanden fotografiere und der Kopf ist nicht auf dem Bild, verletze ich dann sein Persönlichkeitsrecht? Ist die Abbildung von Menschen nur Datenerfassungsrelevant, wenn sie erkannt werden können? Ab wann erkennt man jemanden? Ich hab sehr markante Füße. Wer mich kennt, könnte mich auch anhand der schönen Füße erkennen. Wie verhält sich das, wenn nur ein Ohr ins Bild gerät? Ohren sind ja erkennungsdienstlich wie Fingerabdrücke zu unterscheiden. Ist ein Ohr zu fotografieren strafbar? Muss ich jetzt vor meiner Verwandtschaft Angst haben? Macht mich das Gesetz gar erpressbar? Dieser Aspekt würde dann für die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes hindeuten. Ein Gesetz darf mich nicht erpressbar machen! ... heilige Sch...e!


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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2018, 18:05 
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Beiträge: 455
Persönliche Email aus dem Heimatministerium:

Az: G6-12007/1#1 - Gremler, Udo

Sehr geehrter Herr Gremler,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. Mai 2018.

Aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Regina Krahforst

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
www.115.de

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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2018, 21:55 
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Beiträge: 4049
Wohnort: Mainz am Rhein
jetzt wollte ich gerade ansetzen! Der letzte Beitrag hat es dann aber richtig gestellt.
Da bin ich aber froh. Nicht das es schon wieder so eine Diskussion gibt wie "das Recht am Bild" bei der man letztlich nur die Bevölkerung in falscher Weise sensibilisiert.
Die Datenschutzverordnung greift nicht in die KUG.(nationale Regelung)
Die Pressefreiheit, Meinungsfreiheit schließt die Kunst mit ein.
Die Datenschutzverordnung gilt nicht für Privatpersonen
Ein Bildnis ist nicht vergleichbar mit Personen bezogenen Daten. Es ist nur ein Bild. Zu Personen bezogenen Daten wird es z.B. erst in der Personalkartei, dann ist das Bild mit Personendaten verknüpft und Teil der Daten. Dann kann es auch heikel werden.

Nur mal so ein paar Punkte.

zum Nachlesen: Gesetz ohne Kommentar von irgendwelchen geschäftstüchtigen Anwälten

https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/
https://dsgvo-gesetz.de/art-85-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-153/
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/

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wer gerne liest: Meine andere Leidenschaft
https://www.bod.de/buchshop/stalin-poke ... 3837058819
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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2018, 22:04 
fridolix hat geschrieben:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
http://www.bmi.bund.de
http://www.115.de


Was hat denn das BMI damit zu tun? ':-\
Bevor ich hier irgendetwas inhaltlich dazu schreibe, warte ich erstmal die ersten Entscheidungen der zuständigen Gerichte ab.


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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2018, 22:09 
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Beiträge: 4049
Wohnort: Mainz am Rhein
vielleicht die Abteilung beim BMI

Abteilung IT (Informationstechnik, Digitale Gesellschaft und Cybersicherheit; IT-Direktor)

https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/ ... A.1_cid373

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BeitragVerfasst: Di 8. Mai 2018, 07:10 
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Beiträge: 614
ich auch


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BeitragVerfasst: Di 8. Mai 2018, 16:09 
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Stellungnahme der Justiziarin des BFF

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„quidquid agis, prudenter agas et respice finem .”


„Ich habe mich nie gefragt was ich da tue, es sagt mir selbst was ich zu tun habe. Die Fotos machten sich selbst mit meiner Hilfe.”
R. Bernhard

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BeitragVerfasst: Di 8. Mai 2018, 19:27 
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Okay, ich glaube, den "Fragesteller" kenne ich ;-) Oder es gab viele Fragesteller mit den gleichen Fragen.

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BeitragVerfasst: Di 8. Mai 2018, 19:35 
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