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BeitragVerfasst: Fr 4. Mai 2018, 16:11 
Der Fachverlag C.H. Beck hat so einiges an Literatur zum Thema zusammengestellt, natürlich nicht uneigennützig, die Titel sind aus dem eigenen Hause.

http://www.beck-shop.de/datenschutzgrun ... ?toc=28803


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BeitragVerfasst: Fr 4. Mai 2018, 17:48 
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StaggerLee hat geschrieben:

Auch wenn sich damit vieles relativiert ... ich habe das Gefühl, dass man z. B auf Einladungen zu einer Hochzeitsfeier künftig sinngemäß einen Hinweis aufbringen sollte, dass man mit dem Erscheinen zustimmt, dass auf der Feier Fotos gemacht werden ...

Da ich eh hauptsächlich Landschaftsfotografie betreibe, werde ich wohl tendenziell noch mehr darauf achten, dass keine Personen auf dem Bild sind (die ich bisher schon nicht unbedingt in meinen Bildern haben wollte).

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Gruß Udo

Diese Nachricht wurde mit einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glaserfaserkabels gemorst.




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BeitragVerfasst: Fr 4. Mai 2018, 21:12 
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xy_lörrach hat geschrieben:
Auch wenn sich damit vieles relativiert ... ich habe das Gefühl, dass man z. B auf Einladungen zu einer Hochzeitsfeier künftig sinngemäß einen Hinweis aufbringen sollte, dass man mit dem Erscheinen zustimmt, dass auf der Feier Fotos gemacht werden ...

Wieso - wenn du eingeladen bist, ist das doch alles eine rein persönliche/private Geschichte. Da bleibt die DSGVO demzufolge außen vor.

VG Christian

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"Der Kopf muss das dritte Bein sein." --- Christoph Daum


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BeitragVerfasst: So 6. Mai 2018, 17:47 
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Auch ein interessanter Artikel
https://www.fotomagazin.de/bild/kolumne ... einordnung

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Gruß aus Heinsberg, Guido


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BeitragVerfasst: So 6. Mai 2018, 20:14 
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GuidoHS hat geschrieben:


Klüger werde ich durch den Artikel nicht, ganz im Gegenteil. Einerseits macht sich auch ein Hobbyfotograph strafbar, wenn er in einem Forum wie diesen Bilder hochlädt, dann soll es aber anderseits legal sein wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und sogleich wird es strafbar wenn in den EXIF-Daten Zeitpunkt und Ort hinterlegt sind, obwohl die Person noch nicht mal zu erkennen ist :rolleye:
Wie soll man dieses Gesetz beachten können ? Soll man sich aussuchen welcher Teil des Gesetzes jetzt gilt und hoffen das man nicht verklagt wird? Das ganze Gesetz ist so widersprüchlich und konfus und macht in der Form absolut keinen Sinn ´:x
Selbst wenn man Daten wie Zeitpunkt und Ort aus dem Exif's entfernt ist man noch lange nicht rechtlich abgesichert. Und wann ist eine fremde Person auf einem Bild nur "Beiwerk" und wann nicht ? Das ist doch schizophren :motz:


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BeitragVerfasst: So 6. Mai 2018, 20:30 
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Ich schrieb auch: "interessant" und nicht "erhellend" :) Gleichwohl geht der Jurist davon aus, dass es widersinnig ist, die neuen Vorschriften in Gegensatz zu den alten zu stellen. Ein Foto, das ein Bauwerk zeigen soll und auf dem nebenher (nicht gezielt und als Hauptmotiv) Passanten zu sehen sind, fällt seiner Ansicht nach nicht unter die DSGVO, ebenso Bilder von Großveranstaltungen etc. Aber: das ist eine Meinung, nicht mehr und nicht weniger.

Wie sagte einer meiner früheren Kollegen?: "Gesetze müssen so unverständlich sein, dass man mit den Kommentaren dazu noch gut Geld verdienen kann!" :mrgreen:

Letztlich werden wohl die Gerichte Klarheit schaffen, bis dahin wird man ein paar Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten in Kauf nehmen müssen. Die Abmahnerr spitzen schon die Stifte.

Ich bin froh, dass ich mir um solche Dinge keine Gedanken machen muss, weil der Fotobereich gänzlich außerhalb meiner Interessen liegt. Ich kann aber nachvollziehen, dass man traurig und wütend ist, wenn man nicht weiß, ob und wie man seinem Hobby oder seinem Beruf künftig noch nachgehen kann.

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Gruß aus Heinsberg, Guido


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BeitragVerfasst: So 6. Mai 2018, 21:03 
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GuidoHS hat geschrieben:
Ich bin froh, dass ich mir um solche Dinge keine Gedanken machen muss, weil der Fotobereich gänzlich außerhalb meiner Interessen liegt. Ich kann aber nachvollziehen, dass man traurig und wütend ist, wenn man nicht weiß, ob und wie man seinem Hobby oder seinem Beruf künftig noch nachgehen kann.

Dann hoffe ich mal, dass Du in Zukunft die Vögel vorher um Erlaubnis fragst und einen Federabdruck auf Formular 0815 einforderst ... :d&w:

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Gruß Udo

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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2018, 06:33 
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mika-p hat geschrieben:
Hat jemand schon einen aktuelles angepasstes PDF gefunden, welches der Veröffentlichung von Bildern in einem Buch absegnet?

Und da sind wir wieder beim Formular. Habe ich das richtig verstanden, dass mit einer Vereinbarung gem. KUS die DSGVO zurück gesetzt wird?
Und welche pdfs gem. KUS haben sich bisher bewährt? Tipps zu einem download dazu?

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Gruessilies Mika
PENTAX _ - ich <3 es - _ (ツ)


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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2018, 13:20 
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Beiträge: 455
Das bekommt man vom BMI, wenn man konkret nach den Folgen der DSGVO für die Fotografie fragt. Man möge mich mit der Nase darauf stoßen, wenn da was von Fotografie steht. https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzme ... re1-3.html

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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2018, 14:01 
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es wird in diesem Land nichts so heiß gegessen, wie es gkocht wurde. Also mal sehen und nicht verrückt machen.

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