Ich schrieb auch: "interessant" und nicht "erhellend"
Gleichwohl geht der Jurist davon aus, dass es widersinnig ist, die neuen Vorschriften in Gegensatz zu den alten zu stellen. Ein Foto, das ein Bauwerk zeigen soll und auf dem nebenher (nicht gezielt und als Hauptmotiv) Passanten zu sehen sind, fällt seiner Ansicht nach nicht unter die DSGVO, ebenso Bilder von Großveranstaltungen etc. Aber: das ist eine Meinung, nicht mehr und nicht weniger.
Wie sagte einer meiner früheren Kollegen?: "Gesetze müssen so unverständlich sein, dass man mit den Kommentaren dazu noch gut Geld verdienen kann!"
Letztlich werden wohl die Gerichte Klarheit schaffen, bis dahin wird man ein paar Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten in Kauf nehmen müssen. Die Abmahnerr spitzen schon die Stifte.
Ich bin froh, dass ich mir um solche Dinge keine Gedanken machen muss, weil der Fotobereich gänzlich außerhalb meiner Interessen liegt. Ich kann aber nachvollziehen, dass man traurig und wütend ist, wenn man nicht weiß, ob und wie man seinem Hobby oder seinem Beruf künftig noch nachgehen kann.