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BeitragVerfasst: Sa 19. Mai 2018, 09:53 
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dicki hat geschrieben:
Zudem geht es nicht um die Datenerhebung sondern um die Sicherheit der vorhandenen Daten.

Genau darum geht es eben NICHT. Das fällt unter die IT-Sicherheit aber nicht unter das hier diskutierte Thema "Datenschutz".

Es geht darum welche Daten (also auch Bilder) Du erhebst, wofür Du sie verwendest, was Du damit machst und das derjenige dessen Daten Du erhebst darüber informiert wird und dagegen widersprechen kann. Und das Du all das dokumentieren musst. (In einer extremen Kurzfassung gesehen.)

Und konkret hier im Forum: Wann und in welchen Fällen Du das alles machen musst und wann Du davon ausgenommen bist.

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Gruß Udo

Diese Nachricht wurde mit einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glaserfaserkabels gemorst.




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BeitragVerfasst: Di 22. Mai 2018, 15:39 
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und was heißt das?

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BeitragVerfasst: Di 22. Mai 2018, 18:08 
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Ich habe mich jetzt auch länger mit dem "Scheiß" befaßt. Die einen sagen so, die anderen sagen so. Und ich fotografiere so weiter wie bisher. Wenn ich z.B. einen Schützenfestumzug fotografiere kann ich wohl schlecht 100 Schützen und 200 Zuschauer die im Bild sind um eine Einwilligung bitten, oder beim Fußball z.B., wenn ich die Spieler ablichte und da sind dann Zuschauer mit drauf, geht ja gar nicht anderes. Wird auch keine Zeitung machen. Einzelpersonen stelle ich halt nicht mehr ins Netz ohne Erlaubnis. Wenn mich dann deswegen einer abmahnen würde - von mir aus. Bis der Prozess zu Ende ist bin ich vielleicht schon tot. :)

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BeitragVerfasst: Di 22. Mai 2018, 20:13 
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@pentaxnweby:

Wie ich schon mehrmals geschrieben hab, und heute in diversen Medien auch klar gestellt wurde: Für uns private Fotografen hat es Null Auswirkung! Alle können weiter fotografieren wie sie bisher auch. Das fällt natürlich nicht unter Datenerhebung. Lediglich Honks, die Panik verbereiten wollten, hatten dies behauptet. Bei den Millionen privaten Fotos die täglich in Deutschland entstehen, ist das ja aber eh völlig klar, dass man dies nicht verhindern kann.

Google, Microsoft, WhatsApp, Facebook, Flickr, auch Vereine und Arztpraxen so wie Foren die zu den Kundenprofilen auch Fotos gespeichert haben, die müssen klar schreiben, was sie mit den Daten anstellen.

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BeitragVerfasst: Di 22. Mai 2018, 20:49 
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@He-Man
Dann :bravo: is ja alles gut.

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BeitragVerfasst: Mi 23. Mai 2018, 19:50 
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guck mal hier. Schon der erste Satz sagt alles.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html

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BeitragVerfasst: Mi 23. Mai 2018, 20:04 
dicki hat geschrieben:
guck mal hier. Schon der erste Satz sagt alles.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html


Und dann lies mal die Abhandlung von DVF Präsident und Justitiar Wolfgang Rau, in der es zum ersten Satz heißt:

"Nur in einem Punkt muss ich allerdings der vorstehend zitierten Darlegung widersprechen: es war – schaut man sich die höchstrichterliche Rechtsprechung an - eben bislang nicht so, dass man eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch. Es gibt vielmehr eine ganze Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen, in denen der Widerruf trotz teilweise nachvollziehbarer gründe der betroffenen Personen im Sinne der Rechtssicherheit als unzulässig erklärt wurde."

http://www.dvf-fotografie.de/news/2018- ... index.html

Um das nochmals ganz deutlich zu sagen: Rechtsprechung ist Sache der Gerichte, nicht des BMI.


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BeitragVerfasst: Do 24. Mai 2018, 07:05 
Ich halte mich hier dran:




Sorry, falls es jemand anders schon gepostet hatte. Die Suche hatte aber nichts ergeben.


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BeitragVerfasst: Do 24. Mai 2018, 12:01 
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Beiträge: 648
Wohnort: Ilmenau
Stormchaser hat geschrieben:
Ich halte mich hier dran:




ah, danke für den erhellenden Link. Das ist ja der Initiator dieser Richtlinie.

Ich empfehle dringend, sich da auch zu den Kommentaren durchzuklicken - vor allem die Antwort vom Sascha Lobo muss man dazu lesen.

Ich habe gerade die letzten Tage damit verbracht, den Webauftritt meiner Firma DSGVO konform zu machen. Da sind tatsächlich einige längst fällige technische Umstellungen dabei gewesen (https, so manchens Plugin durch eine günstigere Variante ersetzen etc.). Aber die Sache ist in der derzeitigen Form dennoch grauenhaft. Der Anwalt hat uns eine 12-Seitige Datenschutzerklärung geliefert, die wird nie einer wirklich lesen. Letztlich ended das wie mit der Cookie-Richtline, sie stiehlt uns Lebenszeit und macht alles nur schlechter (wenns nur ein Klick ist) und ändert trotzten effektiv nichts. Typischer Fall von gut gemeint und schlecht gemacht.

Sorry, für das Frust ablassen hier. Wollte den in vielerlei hintergründig informativen Verweis nicht so ganz unkommentiert stehen lassen.

Ralf

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http://schueler.ws


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BeitragVerfasst: Do 24. Mai 2018, 12:15 
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dl4mw hat geschrieben:
... Typischer Fall von gut gemeint und schlecht gemacht. ...

Aber so etwas von +1

Und die haben dafür auch noch Geld bekommen.

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Gruessilies Mika
PENTAX _ - ich <3 es - _ (ツ)


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