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Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Do 20. Dez 2018, 18:53

SteffenD hat geschrieben:Da kann dir das zuständige Finanzamt Auskunft geben.


:lol: Trockener geht es nicht :2thumbs:

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Do 20. Dez 2018, 18:57

Naja, war doch erst Thema in den Medien, CDU will über Gemeinnützigkeit der DUH entscheiden.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Do 20. Dez 2018, 19:01

Wie? Die CDU kann jetzt entscheiden, ob jemand gemeinnützig ist oder nicht?

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Do 20. Dez 2018, 19:04

Das denken die :lol: , ist aber nicht so.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Do 20. Dez 2018, 19:06

ulrichschiegg hat geschrieben:Nun, die Frage die zenker_bln aufgeworfen hatte war, ob ein Museum welches mit Bezug auf das Hausrecht ein Fotografierverbot ausgesprochen hatte noch gemeinnützig gefördert werden sollte oder nicht.

Ganz einfach, weil das Hausrecht im BGB geregelt ist und die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung.
Und die AO steht in der Wertigkeit unter dem BGB und kann dies nicht einschränken.
Wäre dies nicht so, könnte ja z. B. das BGB das Grundgesetz einschränken.

Wenn das zuständige FA die Gemeinnützigkeit anerkennt, hat dies auch nichts mit eventuellen Steuergeldern zu tun. Lediglich mit der Förderung von Kunst und Kultur. Und dies tun sie indem sie Gemälde jedermann zugänglich machen.

Wäre durch Gemeinnützigkeit das Hausrecht eingeschränkt, könnte z. B. kein Sportverein Stadionverbote aussprechen.

Edit: Bezug hinzugefügt
Zuletzt geändert von chemnitzer am Do 20. Dez 2018, 19:12, insgesamt 2-mal geändert.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Do 20. Dez 2018, 19:08

:thumbup:

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Do 20. Dez 2018, 19:58

Na, nachdem der deutsche Rechtszustand jetzt geklärt ist, darf man schon feststellen, dass es verschiedene Herangehensweisen an das Problem gibt.

Verbote sind das Eine. Man kann aber auch mal zu den Smithonians schauen. Dir haben alle Werke digitalisiert und verwalten ihr Archiv entsprechend.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Fr 21. Dez 2018, 09:43

Ich finde dieses deutliche Urteil gut!

Ich habe zwar jetzt kein aktuelles Beispiel zu "Alten Meistern", die lange unter der Erde liegen, aber wie z.B. die Fotografien in Ausstellungen wie World Press Photo "reproduziert" werden, empfinde ich als Frechheit.
Fotos, für die sich Fotografen nicht selten in Lebensgefahr begeben, werden teilweise einfach so "abgeknipst", 1:1, Betrachter werden dazu teils aus dem Bild geschoben.

Ich habe absolut nichts dagegen, so ein Bild "im Rahmen der Veranstaltung" abzulichten, in dem man Besucher und Umgebung mitfotografiert, teile hier Beholders Sichtweise zu den "Raubkopieren" zu 100 Prozent.

Auch als ich mir die Ausstellung "Wunder der Natur" im Gasometer angeschaut und dokumentiert habe, schwang immer der Gedanke mit: "Wie fotografiere ich das am besten, damit dich niemand für das Foto lobt ...". Es gibt tatsächlich seltsame Zeitgenossen, die genau nach diesem falschen Lob zu gieren scheinen.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Fr 21. Dez 2018, 11:20

Ein, meiner Meinung nach, sehr kontroverses Urteil.

Museen haben verschiedene Aufgaben:
  • Ausstellung von Exponaten
  • Bewahrung von Exponaten
  • Forschung
  • und vor allem: Bildung der Gesellschaft

Diese Aufgaben kosten natürlich wahnsinnig viel Geld, die bei staatlichen Museen nicht über die Eintrittsgelder eingespielt werden. Wie zenker_bln schon festgestellt hat, zahlen wir die Subventionierung der Museen mit unseren Steuergeldern. Etwas Geld wird auch über den Verkauf von Katalogen und weiterem Merchandise eingenommen.
Natürlich sind die Museen daran interessiert die Einnahmen aus Katalogen und Merchandise zu maximieren. Dies geht jedoch zu Lasten der Besucher.

Als konkretes Beispiel:
Ich fotografiere von Zeit zu Zeit für Kunsthistorikerseminare. In diesen Seminaren setzen sich Kunstgeschichtsstudenten mit einzelnen Exponaten auseinander und schreiben anschließend Semesterarbeiten darüber. Nun sind die Exponate häufig nicht die Blockbuster der Ausstellung und tauchen nicht im Katalog auf. Ab und zu findet man sie auch nicht in den sehr teuren Bilddatenbanken, da die Museen nicht das Geld investieren die Exponate anständig zu fotografieren. Oft geht es auch um bestimmte Detailaufnahmen, die für die Arbeit wichtig sind. Die sind quasi nie in einer entsprechenden Auflösung zu finden. Der Forscher/Student hat in dem Fall nur die Möglichkeit das Museum zu bitten die entsprechenden Exponate zu fotografieren und zahlt im Zweifelsfall dafür eine saftige Rechnung.
Natürlich kann ich verstehen, dass sich Museen um den Zustand der Exponate sorgen. Tagtägliche Ablichtungen per Smartphone oder Kamera mit Blitz sind definitiv schädlich. Im vorliegenden Fall geht es aber um die Weiterverwendung durch Wikimedia und damit finanzielle Interessen.
Wikimedia gehört zu Wikipedia und will das Wissen und die Errungenschaften der Menschen öffentlich zugänglich machen. Ich weiß nicht wie es euch geht, aber ich nutze Wikipedia und damit auch Wikimedia fast täglich. Wikipedia und Wikimedia erfüllen damit den Bildungsauftrag der Museen.
Sicher verfügen Museen über ein Hausrecht und können eigene Regeln aufstellen. Natürlich bleibt kontemporäre Kunst vom Urheberrecht geschützt. Klar ist es verwerflich Bilder mehr oder weniger schlecht zu fotografieren und dafür den "Ruhm" im Internet einzustreichen.
Veröffentlichungs- vor allem aber Fotoverbote verhindern allerdings aktiv Forschung, Bildung und Kunst.

Es gibt Museen, wie das Rijksmuseum in Amsterdam, die einen Mittelweg gehen und jedem Besucher qualitativ hochwertige Bilder ihrer Exponate zur Verfügung stellen. Diese Bilder, über Social Media geteilt, haben einen nicht ganz unerheblichen Werbeeffekt und sorgen sicher auch in Zukunft dafür, dass die entsprechenden Museen gut besucht bleiben.

Re: BGH unterbindet fotografische Raubkopien von Kunst in Mu

Fr 21. Dez 2018, 11:44

pixiac hat geschrieben:Ich finde dieses deutliche Urteil gut!

Ich habe zwar jetzt kein aktuelles Beispiel zu "Alten Meistern", die lange unter der Erde liegen, aber wie z.B. die Fotografien in Ausstellungen wie World Press Photo "reproduziert" werden, empfinde ich als Frechheit.
Fotos, für die sich Fotografen nicht selten in Lebensgefahr begeben, werden teilweise einfach so "abgeknipst", 1:1, Betrachter werden dazu teils aus dem Bild geschoben.

Ich habe absolut nichts dagegen, so ein Bild "im Rahmen der Veranstaltung" abzulichten, in dem man Besucher und Umgebung mitfotografiert, teile hier Beholders Sichtweise zu den "Raubkopieren" zu 100 Prozent.

Auch als ich mir die Ausstellung "Wunder der Natur" im Gasometer angeschaut und dokumentiert habe, schwang immer der Gedanke mit: "Wie fotografiere ich das am besten, damit dich niemand für das Foto lobt ...". Es gibt tatsächlich seltsame Zeitgenossen, die genau nach diesem falschen Lob zu gieren scheinen.


Absolute Zustimmung!

Und darüber hinaus frage ich mich wie man auf die Idee kommt, dass wenn etwas durch Steuergelder subventioniert oder gänzlich finanziert wird, dies als sein Eigentum ansieht und man damit machen darf was man will. Ich finde es gebietet schon alleine der Respekt vor dem Künstler und auch dem Aussteller, dass man die Exponate angemessen behandelt. Aber anscheinend ist Respekt etwas, was bei Fotografen mehr und mehr verloren geht. Man ist nicht alleine auf dieser Welt und man stelle sich vor Heerscharen von Fotografen würden die Exponate ablichten. Ist wie immer eine Frage der Dosis und ein Kompromiss.
Kompromiss ist auch so eine Sache. Ein Schönes Zitat von Dieter Nur lautet:" Kompromiss ist der Nachteil, dass noch andere Menschen da sind. Den Zustand im Kompromiss zu leben, nennt man Zivilisation."
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