Do 20. Dez 2018, 15:24
Museumsbesucher dürfen Bilder nicht ohne Genehmigung ablichten und öffentlich zugänglich machen. So lautet ein Urteil des BGH.
Damit behalten Museen die Kontrolle über die Verbreitung von Kunstwerken und deren Vermarktung.
Profi-Fotografen ebenso wie normale Besucher müssen streng genommen eine Erlaubnis an der Museumskasse einholen.
Do 20. Dez 2018, 16:02
Do 20. Dez 2018, 16:12
pentaxnweby hat geschrieben:Finde ich auch richtig so.
Do 20. Dez 2018, 16:23
Do 20. Dez 2018, 16:37
zenker_bln hat geschrieben:Die Museen werden durch Steuermittel, die die Bürgeraufbringen, unterstützt!
Dann schimpfen sich die Museen noch als gemeinnützig, was sie dann in meinen Augen nicht mehr sind!
Do 20. Dez 2018, 16:48
Do 20. Dez 2018, 16:55
beholder3 hat geschrieben:zenker_bln hat geschrieben:Die Museen werden durch Steuermittel, die die Bürgeraufbringen, unterstützt!
Dann schimpfen sich die Museen noch als gemeinnützig, was sie dann in meinen Augen nicht mehr sind!
Oh, je. Jeder kann unverändert die Museen besuchen zu Preisen die weiter gesponsert sind.
I.d.R. wird auch jeder weiter für sich selbst das Zeugs knipsen können.
Was hier verboten wird, ist das fotografische Kopieren der Kunstwerke und das spätere zusätzliche Klettern auf die Bühne des Internets, wo man das Abbild des fremden Kunstwerkes hochhält - nicht selten aus narzisstischen Gründen. Und wir reden hier von den Fällen, wo der Hausherr das explizit verboten hatte.
Ebenso wird nochmals verboten, dass irgendein Hansel ein (im Auftrag des Museums) aufwendig gemachtes Reproduktionsfoto selbst nochmal abkupfert und auch hiermit auf die öffentliche Bühne des Internets klettert und es rumzeigt, ohne den Fotografen der Reproduktion mal eben höflich zu fragen, ob das ok geht.
Do 20. Dez 2018, 17:10
zenker_bln hat geschrieben:pentaxnweby hat geschrieben:Finde ich auch richtig so.
Weil?
Die Museen werden durch Steuermittel, die die Bürgeraufbringen, unterstützt!
Dann schimpfen sich die Museen noch als gemeinnützig, was sie dann in meinen Augen nicht mehr sind!
Do 20. Dez 2018, 17:14
beholder3 hat geschrieben:Oh, je. Jeder kann unverändert die Museen besuchen zu Preisen die weiter gesponsert sind.
I.d.R. wird auch jeder weiter für sich selbst das Zeugs knipsen können.
Was hier verboten wird, ist das fotografische Kopieren der Kunstwerke und das spätere zusätzliche Klettern auf die Bühne des Internets, wo man das Abbild des fremden Kunstwerkes hochhält - nicht selten aus narzisstischen Gründen. Und wir reden hier von den Fällen, wo der Hausherr das explizit verboten hatte.
Ebenso wird nochmals verboten, dass irgendein Hansel ein (im Auftrag des Museums) aufwendig gemachtes Reproduktionsfoto selbst nochmal abkupfert und auch hiermit auf die öffentliche Bühne des Internets klettert und es rumzeigt, ohne den Fotografen der Reproduktion mal eben höflich zu fragen, ob das ok geht.
Do 20. Dez 2018, 17:16
ulrichschiegg hat geschrieben:Eine spezielle Definition von gemeinnützig hast Du da. Gemeinnützig meint selten den Nutzen für den Gemeinen. Gemeinnützig meint normalerweise einen Nutzen für die Allgemeinheit. Wo jetzt der der Nutzen der Allgemeinheit ist, wenn jemand Bilder in einem Museum "kopiert" erschliesst sich mir nicht so richtig.
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