Mi 18. Mär 2020, 17:16
Hier hat mal ein Gericht dem Egoismus eines Knipsers Einhalt geboten und für die nicht vom Sorgeberechtigten erlaubte Publikation 40 Tagessätze Strafe (hier: 1.600 EUR) verhängt.
(Az.: 244 Ds 228/19)
Die Großmutter hatte dem Vater ausdrücklich verboten, die Fotos im Internet zu veröffentlichen.
https://www.juraforum.de/recht-gesetz/a ... bys-676665Solche erzieherischen Massnahmen gibt's viel zu selten.

Aber immerhin sind 1,25 Nettomonatslöhne etwas, was man sich merken kann.