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BeitragVerfasst: Di 8. Dez 2015, 02:06 
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Registriert: Di 20. Nov 2012, 14:54
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Hallo allerseits,
in den Benutzereinstellungen meiner K-5 und K-3 gibt es die Felder "Copyright" und "Artist", deren Inhalte später in den Exifs meiner Fotos auftauchen - Frage: Was gehört da rein, und was hat das eigentlich für Konsequenzen. Soweit ich's verstehe, kann ich da zB. meinen Namen eintragen, doch in welches Feld? In beide, oder nur eins von beiden, und was bedeutet das dann zB. für jemanden, der diese Fotos weiterverwenden will?

Nach meinem bisherigen Wissen unterscheidet man wohl (zumindest hierzulande) zwischen Urheber- und Nutzungsrechten, und meinem Gefühl nach wäre das Feld "Artist" dann für den Inhaber der Urheberrechte, also praktisch gesehen den Fotografen bestimmt, das Feld "Copyright" dagegen für den Inhaber der Nutzungsrechte - erstere sind wohl unveräußerlich, letztere dagegen könnte zB. die Zeitung oder Agentur sein, der ich diese Rechte gegen Honorar abgetreten hab. Richtig?

Und jetzt noch so'ne Art Bonusfrage: Wenn ich's recht verstanden habe, gehen, wenn man ein Foto bei Facebook veröffentlicht, die Nutzungsrechte daran an Facebook. Wie kann ich das verhindern, wenn ich zB. eines meiner Fotos 'nem Kumpel schicke, und der stellt das dann bei Facebook rein? Hilft es da, wenn ich vorher in og. Felder meinen Namen eintrage?

Man liest sich,
Qniemiec


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BeitragVerfasst: Di 8. Dez 2015, 05:36 
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Beiträge: 266
Hallo.

Also ich habe in beiden Feldern meinen Namen stehen.
Streng genommen bedeutet es für jemanden der es weiter verwenden will, dass er deine ausdrückliche Genehmigung dafür braucht.

Thema Facebook: Die haben in ihren AGB ne Klausel die besagt dass man ihnen dass Nutzungsrecht gibt sobald man ein Bild dort veröffentlicht.
Wenn dein Kumpel dass einfach in Facebook postet, würde ich ihm was erzählen.
Meine Bilder werden nur veröffentlicht etc wenn ich das ausdrücklich genehmige..
Es hilft nichts wenn dein Name in einem der Felder steht.
Deswegen gehen ja viele hin und platzieren ihren Namen mitten im Bild.
Quasi um zu verhindern dass andere es nutzen können, es sozusagen unbrauchbar machen.

Er hier erklärt das Ganze etwas genauer...


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LG Martin


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BeitragVerfasst: Di 8. Dez 2015, 09:17 
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Beiträge: 24416
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So wie ich das sehe machst du nichts falsch, wenn du in beide Felder deinen Namen einträgst.

Zum Thema FB: Du trittst nicht das Copyright ab, du räumst ein Nutzungsrecht ein. Ganz praktisch kann und macht Facebook mit deinen eingestellten Bildern andere FB Nutzer auf deine Accountinhalte neugierig. Außerhalb Deutschlands könnte dein Bild z.B. auch auf einem FB T-Shirt landen, ohne dass du was davon hast. Weiter reicht das Nutzungsrecht nicht. Meines Wissens könnte FB dich z.B. nicht auffordern, das Bild in Originalauflösung herauszurücken oder dir eine eigene Weiternutzung/-Vermarktung untersagen. Du behältst sowohl dein Recht als Urheber (immer) als auch das Copyright.

Anders sieht das mit dem Copyright bei Auftragsarbeiten aus und ggf. Verträgen in denen du dieses explizit ganz oder teilweise abgibst.

Das ist aber nur meine Sicht der Dinge, ich bin kein Jurist. Da das mit den Bildrechten bei FB ein "sehr dynamischer Prozess" ist, kann ich auch nie genau sagen, ob ich da ganz aktuell bin.

_________________
LG Frank





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BeitragVerfasst: Di 8. Dez 2015, 10:32 
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Registriert: So 18. Okt 2015, 00:21
Beiträge: 107
In beide Felder deinen Namen rein und gut ist, am besten auf FB auch nur kleine Bilder reinstellen und in 15% Deckung deinen Namen quer über das Bild bei besonders gelungenen Exemplaren. Viel zu oft wird mit geklauten Bildern die eigene FB-Seite ausgekleidet.
Da die Bilder nun eh "unbrauchbar" gemacht wurden, ist es mir auch Wurscht, was in den AGB's steht, soll FB damit anstellen was sie wollen.. auch wenn das manche andere sehen mögen, so halte ich es mit dem, immer weniger verbreiteten, gesunden Menschenverstand: Mein Werk, mein Eigentum. Nur weil ich es den Augen der Öffentlichkeit zugänglich mache, veräußere ich es ja nicht gleich.

Wenn du die Bilder verkaufen solltest, bleibst du weiterhin der Fotograf und der Käufer kann dann selber seinen Namen ins Copyright eintragen.

Letztendlich bleibt es sowieso nur ein Datenfitzel.. den jeder rauslöschen kann, wenn er es möchte.

Mit der Google-Bildersuche kann man ganz gut unverändert stibitzte Bilder wiederfinden.

_________________
-Christoph


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BeitragVerfasst: Di 8. Dez 2015, 10:38 
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Bin auch kein Jurist, aber normalerweise erwirbt der Käufer einer Fotografie NICHT das Copyright - das verbleibt beim Urheber. Deshalb darf man auch von z.B. Ölgemälden, die man gekauft hat, nicht einfach Postkarten erstellen - das darf nur der Rechteinhaber.

_________________
no religion


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BeitragVerfasst: Di 8. Dez 2015, 10:46 
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Qniemiec hat geschrieben:

Und jetzt noch so'ne Art Bonusfrage: Wenn ich's recht verstanden habe, gehen, wenn man ein Foto bei Facebook veröffentlicht, die Nutzungsrechte daran an Facebook. Wie kann ich das verhindern, wenn ich zB. eines meiner Fotos 'nem Kumpel schicke, und der stellt das dann bei Facebook rein? Hilft es da, wenn ich vorher in og. Felder meinen Namen eintrage?


Wurde ja schon viel gesagt, bei FB bringen dir beide Felder nichts da alle EXIF Daten gelöscht werden.

_________________
Grüße
Dennis

Bilder, welche Du gemacht hast haben Einfluss auf die, welche du machen wirst. So ist das Leben! -John Sexton
http://www.diox-photography.de


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BeitragVerfasst: Di 8. Dez 2015, 10:49 
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Registriert: So 18. Okt 2015, 00:21
Beiträge: 107
angus hat geschrieben:
Bin auch kein Jurist, aber normalerweise erwirbt der Käufer einer Fotografie NICHT das Copyright - das verbleibt beim Urheber. Deshalb darf man auch von z.B. Ölgemälden, die man gekauft hat, nicht einfach Postkarten erstellen - das darf nur der Rechteinhaber.


Mmh, gibt da glaube noch verschiedene Abstufungen, wenn man Bilder verkauft. Also Nutzung nur für zB. einen Artikel oder uneingeschränkte Lizenz und als höchste Form die Rechteabtretung, wobei man doch selbst dann noch der Fotograf bleibt, nur kein Mitspracherecht mehr über die Verwendung hat.
Weiß es aber auch nimmer genau, und das ändert sich irgendwie auch nach jeder erfolgreichen Klage ^^

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-Christoph


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BeitragVerfasst: Di 8. Dez 2015, 10:51 
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Diox hat geschrieben:
Wurde ja schon viel gesagt, bei FB bringen dir beide Felder nichts da alle EXIF Daten gelöscht werden.

Bei Googleuseraccout wird sogar noch Google reingeschrieben :yessad:

_________________
LG
Diego

Wer als Anfänger die Gestaltungsregeln der Fotografie ignoriert, hat keinen Verstand. Wer sich aber fotolebenslang daran klammert, hat keine Phantasie.
– Detlev Motz –


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BeitragVerfasst: Di 8. Dez 2015, 11:08 
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Wildschweinflüsterer hat geschrieben:
angus hat geschrieben:
Bin auch kein Jurist, aber normalerweise erwirbt der Käufer einer Fotografie NICHT das Copyright - das verbleibt beim Urheber. Deshalb darf man auch von z.B. Ölgemälden, die man gekauft hat, nicht einfach Postkarten erstellen - das darf nur der Rechteinhaber.


Mmh, gibt da glaube noch verschiedene Abstufungen, wenn man Bilder verkauft. Also Nutzung nur für zB. einen Artikel oder uneingeschränkte Lizenz und als höchste Form die Rechteabtretung, wobei man doch selbst dann noch der Fotograf bleibt, nur kein Mitspracherecht mehr über die Verwendung hat.
Weiß es aber auch nimmer genau, und das ändert sich irgendwie auch nach jeder erfolgreichen Klage ^^


Nuchmals. Der Urheber bleibt der Urheber. Das ist ganz klar verankert. Ein Bild von Miro ist immer ein Miro, auch wenn es Kandinky gekauft hätte.
Was danach kommt, das sind andere Geschichten. Lizenzen oder Verwertungsrechte.

Was Facebook, google und Co. macht, sie sichern sich lt. deren AGBs die Verwertungsrechte.

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LG
Diego

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– Detlev Motz –


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BeitragVerfasst: Di 8. Dez 2015, 11:45 
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Hallo, und Dank schon mal für die vielen Antworten. Wobei ich ja schon eingangs schrieb, dass das Feld "Artist" (oder "Fotograf") damit wohl das meint, was im deutschen Recht der "Urheber" ist, und dessen - wieder im deutschen Recht - unveräußerliche Rechte, das Feld "Copyright" dagegen - wie schon das Wort selbst sagt - den Inhaber der Nutzungsrechte, also zB. des Rechts, Kopien anzufertigen, und dieses Recht kann man ja zB. weiterverkaufen. Solange ich diese Rechte also nicht an die BILD-Zeitung o.ä. verkaufe, schreibe ich da auch erstmal meinen Namen rein, ok.

Was FB & Co. angeht, helfen da dann wohl wirklich nur Wasserzeichen u.dgl. Denn dadurch, dass diese Plattformen inzwischen solch riesige Benutzerzahlen haben und es zB. in bestimmten Berufsgruppen inzwischen ungeschriebenes Gesetz ist, einen FB-Account haben zu müssen (weil man ansonsten wohl irgendwas zu verbergen hat), kann man bei Fotos, die man seinen Freunden weitergibt, nie sicher sein, dass die dann nicht doch über fünf Ecken bei FB landen. Und was dann? Möglicherweise jahrelange Freundschaften kündigen bloß wegen sowas? Denn die meisten Leute sind halt ziemlich arglos in dieser Hinsicht, und sich keiner "Schuld" bewusst, wenn sie was Fremdes bei FB reinstellen, denn sie verdienen ja nix dabei, im Gegenteil: "Guck mal, wieviele Likes dein Foto schon hat!"... Wobei Herr Zuckerberg nicht müde wird zu wiederholen "Ich liebe euch doch alle!" Wenn das der Erich noch erlebt hätte... ;)

Man liest sich,
QN

PS. Gibt es eigentlich schon irgendwelche Präzedenzfälle, wo jemand was regelrecht Kopiergeschütztes bei FB reingestellt hat, und was dann passiert ist, zB. eine Mickymaus? Da müsste dann doch Disney gegen Zuckerberg antreten, oder, und das Ergebnis nicht mehr so ohne weiteres vorhersehbar sein?


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