Sa 7. Jun 2014, 15:47
Sa 7. Jun 2014, 16:46
BGH: Wer Zugang zu seinem Grundstück “zu privaten Zwecken” erlaubt, gibt damit noch nicht die Erlaubnis zur Anfertigung und kommerziellen Verwertung von Fotos des Grundstücks
… BGH, Urteil vom 01.03.2013, Az. V ZR 14/12 § 1004 Abs. 1 BGB Der BGH hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer die Entscheidungshoheit über die kommerzielle Nutzung von Fotografien seines Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude (z.B. Schloss Sanssouci) auch dann behält, wenn er den Zugang zu seinem Grundstück “zu…
33 Leser - Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte - April 29, 2013 8:33am*** Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich, oder logge dich ein. ***
“Oberlandesgericht kippt “Knipsgebühr” für gewerbliche Fotos von
Preußischen Schlössern und Gärten
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg nimmt in drei Verfahren
einen Fotografen und zwei Fotoagenturen auf Unterlassung der gewerblichen
Verbreitung von Ablichtungen der ihr von den Ländern Berlin und Brandenburg zu
Eigentum und zu Verwaltungszwecken übertragenen Parkanlagen und Schlösser in
Anspruch. Außerdem begehrt sie deswegen Schadensersatz. Der Streit betrifft Fotos
und Filme, die in und von den Parkanlagen der Stiftung aus gefertigt worden sind,
dagegen nicht Innenaufnahmen in den Gebäuden.*** Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich, oder logge dich ein. ***
Sa 7. Jun 2014, 18:37
Sa 7. Jun 2014, 21:22
Sa 7. Jun 2014, 21:58
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