Hallo, und Dank schon mal für die vielen Antworten. Wobei ich ja schon eingangs schrieb, dass das Feld "Artist" (oder "Fotograf") damit wohl das meint, was im deutschen Recht der "Urheber" ist, und dessen - wieder im
deutschen Recht -
unveräußerliche Rechte, das Feld "Copyright" dagegen - wie schon das Wort selbst sagt - den
Inhaber der Nutzungsrechte, also zB. des Rechts, Kopien anzufertigen, und dieses Recht kann man ja zB. weiterverkaufen. Solange ich diese Rechte also nicht an die BILD-Zeitung o.ä. verkaufe, schreibe ich da auch erstmal meinen Namen rein, ok.
Was FB & Co. angeht, helfen da dann wohl wirklich nur Wasserzeichen u.dgl. Denn dadurch, dass diese Plattformen inzwischen solch riesige Benutzerzahlen haben und es zB. in bestimmten Berufsgruppen inzwischen ungeschriebenes Gesetz ist, einen FB-Account haben zu
müssen (weil man ansonsten wohl irgendwas zu verbergen hat), kann man bei Fotos, die man seinen Freunden weitergibt, nie sicher sein, dass die dann nicht doch über fünf Ecken bei FB landen. Und was dann? Möglicherweise jahrelange Freundschaften kündigen bloß wegen sowas? Denn die meisten Leute sind halt ziemlich arglos in dieser Hinsicht, und sich keiner "Schuld" bewusst, wenn sie was Fremdes bei FB reinstellen, denn sie verdienen ja nix dabei, im Gegenteil: "Guck mal, wieviele Likes dein Foto schon hat!"... Wobei Herr Zuckerberg nicht müde wird zu wiederholen "Ich liebe euch doch alle!" Wenn das der Erich noch erlebt hätte...
Man liest sich,
QN
PS. Gibt es eigentlich schon irgendwelche Präzedenzfälle, wo jemand was regelrecht Kopiergeschütztes bei FB reingestellt hat, und was dann passiert ist, zB. eine Mickymaus? Da müsste dann doch Disney gegen Zuckerberg antreten, oder, und das Ergebnis nicht mehr so ohne weiteres vorhersehbar sein?